28.4 Echte Volldeklaration

steht für unseren Ansatz, alle Prozesse und Faktoren des Unternehmens auf ein möglichst sauberes Produkt und ein transparentes Label auszurichten. Hierzu zählt unsere freiwillige Verpflichtung zu einer echten Volldeklaration, die keine Details verschweigt, selbst wenn dies rechtlich zulässig wäre. Dies bedeutet für uns, dass wir alle Bestandteile unserer Produkte vollständig nennen sowie die jeweiligen Herstellungsverfahren offen darlegen. Wir weisen für unsere Produkte grundsätzlich alle Zutaten aus, auch Trägerstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, sofern diese enthalten sind.

Generell achten wir darauf, dass unsere Produkte möglichst gar keine Lebensmittelzusatzstoffe enthalten, auch nicht als versteckte Verarbeitungshilfsstoffe oder zusammengesetzte Zutat. Die Rohstoffauswahl ist hierbei die größte Hürde, die es zu meistern gilt. Vor jedem neuen Produkt steht daher zuerst ein langer Weg der Recherche, die unseren Ansprüchen an Qualität und Reinheit entsprechen. Auf diesem Weg kommt es leider sehr häufig vor, dass uns von Lieferanten Materialien mit auf den ersten Blick einwandfreier Qualität angeboten werden, die letztendlich aber doch nicht unseren Standards entsprechen. Häufig müssen wir deshalb Sonderanfertigungen für unsere Produkte erstellen lassen und Lieferanten finden, die dies überhaupt können und wollen. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: wir lassen unser Vitamin-D-Öl von unserem Lieferanten aus den USA speziell ohne jegliche weitere Stoffe anfertigen. Der pure Vitamin-D-Wirkstoff ist ausschließlich in hochreinem Bio-MCT-Öl (100 % aus Kokos) mit natürlichem α- Tocopherol (Vitamin E) gelöst, ohne versteckte Hilfs- und Zusatzstoffe. Gleiches gilt zum Beispiel für unser Vitamin A-Pulver. Vitamin A wird meist mit vielen bedenklichen Hilfs- und Zusatzstoffen gefertigt. Auch hier verwenden wir eine Spezialanfertigung für unsere Produkte.

Sollte es aus technologischen Gründen nicht möglich sein, völlig auf solche Hilfs- und Zusatzstoffe Stoffe zu verzichten, werden wir sie nach unserem True-Clean-Label-Prinzip im Shop im Einzelnen deklarieren. Mit dem Prinzip der echten Volldeklaration bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine Transparenz weit über die verpflichtenden gesetzlichen Vorgaben hinaus. In der Praxis ist dies häufig weit schwieriger umzusetzen, als es zunächst einmal klingt. Häufig bedarf es detailliertester Nachfragen und Nachforschungen, bis wir wirklich alle verwendeten Stoffe, die im Laufe des Herstellungsprozesses verwendet werden genannt bekommen. Auch wir lernen auf diesem Gebiet noch ständig hinzu und können somit in Zukunft bessere Nachfragen stellen, bzw. wissen im Voraus schon, was es zu beachten gilt. Es ist für uns ein Ansporn, eventuell noch vorhandene Verbesserungsmöglichkeiten offen zu kommunizieren und sukzessive anzugehen, sei es durch Innovationen und/oder ausdauernder Suche nach neuen Lieferanten und Fertigungsmöglichkeiten.  


Die folgende Auflistung soll veranschaulichen, welche Angaben wir unseren Kundinnen und Kunden durch unsere echte Volldeklaration zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben freiwillig zur Verfügung stellen, um ihnen Transparenz zu bieten.

Tabelle: Deklaration nach gesetzlichen Vorgaben und freiwillige Volldeklaration

 Gesetzlich vorgeschriebene Angaben zur Deklaration von Nahrungsergänzungsmitteln:

 Bezeichnung des Nährstoffes

 NemV §4 (294)

 Empfohlene tägliche Verzehrmenge, angegeben in Portionen

 NemV §4 (294)

 Rechtliche Hinweise zur Absicherung

 (“Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.”, “Die angegebene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.”,   “Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.”)

 NemV §4 (294)

 Angabe der täglichen Verzehrmenge in der vorgegebenen Maßeinheit (z. B. mg, µg)

 Richtlinie 2002/46/EG Anhang I

 Prozentsatz der vorgegebenen Referenzwerte (NRV), sofern festgelegt

 VO (EG) 1169/2011 Anhang XIII Teil A

 Zutatenverzeichnis

 VO (EG) 1169/2011 Artikel 9 (440)

 Netto-Füllmenge

 VO (EG) 1169/2011 Artikel 9 (440)

 Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum

 VO (EG) 1169/2011 Artikel 9 (440)

 Anweisungen zur Aufbewahrung und Verwendung

 VO (EG) 1169/2011 Artikel 9 (440)

 Name und Anschrift der Firma

 VO (EG) 1169/2011 Artikel 9 (440)

 Wir geben auf dem Etikett oder in der Produktbeschreibung im Shop (je nach verfügbarem Platz) zusätzlich an:

 Herstellungsverfahren

 Angabe ist gesetzlich nicht vorgeschrieben

 Ursprung / Quelle des Wirkstoffes

 Angabe ist gesetzlich nicht vorgeschrieben

 Verwendete Lösungsmittel

 Angabe ist gesetzlich nicht vorgeschrieben

 Technologisch notwendige Trägerstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, sofern sie eingesetzt wurden

 Gesetzlich nicht deklarierungspflichtig (VO (EG) 1169/2011 Artikel 20)

 Gehalt des Nährstoffes pro Einnahme-Einheit (Kapsel, Tropfen, Tablette, Löffel)

 Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die “empfohlene tägliche Verzehrmenge” (NemV §4)

 Veröffentlichte Nachweise der Rückstandsfreiheit, Reinheit, Wirkstoffgehalt durch unabhängige Labortests, gemäß unserem  umfangreichen Qualitätssicherungs-Profil.

 Gesetzlich nicht vorgeschrieben, Rückstände müssen nur unterhalb eines Grenzwertes liegen und Nachweise nicht öffentlich   gemacht werden

 Anteil an enthaltenen Nanopartikeln, bzw. nachweislich Nanopartikel-frei (100 %)

 Gesetzlich nur vorgeschrieben bei bewusst hergestellten Nanopartikeln mit > 50 % Anteil, VO (EG) 1169/2011 Artikel 18)

Keine versteckten Hilfs- oder Trägerstoffe
Wir achten darauf, möglichst überhaupt keine weiteren Stoffe, außer den reinen Wirkstoffen oder dem natürlichen Lebensmittel selbst, einzusetzen. Aus diesem Grund bitten wir unsere ausgewählten Hersteller, Spezialanfertigungen für unsere Wirk- und Rohstoffe vorzunehmen, die unseren Ansprüchen an Qualität und Reinheit genügen. Diese sind zwar teurer und aufwendiger in der Herstellung, aber letztendlich wesentlich reiner und frei von versteckten Zusätzen oder Trägerstoffen. Soweit es technisch möglich ist, lassen wir die Reinheit der Rohstoffe in Fachlaboren nachprüfen und bestätigen. Durch die grundsätzliche Auswahl von Premium-Herstellern und -Rohstoffen umgehen wir bereits einen Großteil potenzieller Probleme.

Bei unseren Superfood-Extrakten achten wir ebenfalls besonders darauf, dass sie keine Trägerstoffe, wie insbesondere Siliciumdioxid enthalten. Aber auch harmlosere Stoffe, wie z. B. Maltodextrin, versuchen wir zu vermeiden. So werden zum Beispiel unsere qualitativ hochwertigen und teuren Maca-Extrakte nur auf natürliches Maca-Pulver als Trägerstoff sprühgetrocknet und nicht auf Maltodextrin oder andere unerwünschte Materialien. Nicht natürliche Aromen und Farbstoffe, die sehr häufig auf Trägerstoffe aufgebracht werden, vermeiden wir grundsätzlich in allen unseren Produkten.

Für die Reinheit und Zusatzstoff-Freiheit unserer Produkte nehmen wir längere Recherchezeiten, aufwendige Sonderanfertigungen, einen Mehraufwand bei der Produktion sowie höhere Rohstoff- und Produktionskosten in Kauf. Zudem müssen wir sehr oft Spezialanfertigungen für uns herstellen lassen und dabei langsamere Maschinenlaufzeiten und einen wesentlich höheren Verarbeitungsaufwand akzeptieren.

Sind Zusätze oder Trägerstoffe aus technologischen Gründen unvermeidbar, dann verwenden wir möglichst natürliche und hochwertige Lebensmittelstoffe, wie beispielsweise Bio-Akazienfaser oder Bio-Kokosmehl. Bei unseren B12-Tropfen MH3A® geben wir beispielsweise nur hochgereinigtes Wasser und speziell selektierten Bio-Alkohol als Trägerstoffe hinzu, um die gewünschte Dosiereinheit zu erreichen.

Frei von Nanopartikeln
Nanopartikel besitzen spezielle chemisch-physikalische Eigenschaften und damit andere Auswirkungen im Körper, als größere Partikel des gleichen Stoffes. Aufgrund der noch unzureichend vorhandenen Forschung und erster negativer Studien über die gesundheitlichen Auswirkungen sowie der wenig geregelten Deklaration verwenden wir nur Zutaten, die tatsächlich keine Nanopartikel (100 % frei) enthalten und nicht nur solche, die laut Gesetz als Nanopartikel-frei definiert sind.

Produktionsbedingte Gründe machen in seltenen Fällen den Einsatz von mikrokristalliner Cellulose (MCC) nötig, z. B. für eine bestimmte Funktion bei Tabletten – hierzu verwenden wir jedoch ausschließlich mikrokristalline Cellulose, die nachweislich zu 100 % Nanopartikel-frei ist. Diese MCC ist unbedenklich, besitzt aber keinen physiologischen Mehrwert. Deshalb ist es unser Bestreben – wenn überhaupt nötig – nur natürliche und physiologisch wertvolle Zusätze/Füllstoffe einzusetzen. In den meisten Fällen konnten wir natürlichere und physiologisch wertvollere Stoffe einsetzen, wie z. B. nachhaltige, präbiotische Akazienfaser. Für solche Verbesserungen arbeiten wir systematisch an neuen Rezepturen auf eigens dafür angeschafften Forschungs- und Entwicklungsmaschinen für die Verkapselung und Tablettierung unserer Produkte. Ein ganzes Team von Spezialisten beschäftigt sich permanent mit der Lösung noch bestehender Herausforderungen für die Fertigung mit Naturstoffen.

In keinem Fall setzen wir aber Stoffe, wie Siliciumdioxid oder Titandioxid ein, die in jedem Fall aus unserer Sicht als bedenklich gelten. Für diese Haltung müssen wir oft deutlich aufwendigere Produktionsbedingungen in Kauf nehmen, die sich aber aus unserer Sicht immer lohnen.

Keine Rückstände gesundheitsschädlicher Lösungsmittel
Rohstoffe, die durch gesundheitsschädliche chemische Lösungsmittel, wie N-Hexan, Methanol oder Aceton hergestellt werden, entsprechen grundsätzlich nicht unseren Ansprüchen an Qualität und Reinheit. Nur bei ganz wenigen Präparaten akzeptieren wir den Einsatz chemischer Lösungsmittel, aber eben nur dann, wenn technisch keine Alternative am Markt existiert und wenn es sich um einen gesundheitlich wichtigen Stoff handelt. In diesen Fällen deklarieren wir vollumfänglich das Lösungsmittel und messen im Labor den Restgehalt, der möglichst minimal, aber besser sogar unter der Nachweisgrenze liegen muss. In vielen Fällen ist es uns aber mit der Zeit gelungen, Spezialanfertigungen mit unbedenklichen Lösungsmitteln (Wasser oder Lebensmittelalkohol) herstellen zu lassen. Durch das aufwendigere Extraktionsverfahren müssen wir höhere Produktionskosten in Kauf nehmen, was für unseren Anspruch an die Qualität und Reinheit der Rohstoffe jedoch unabdingbar ist. Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden keine Nahrungsergänzungsmittel anbieten, die durch gesundheitsschädliche chemische Lösungsmittel hergestellt wurden. Außerdem stellen wir alle Informationen über das von uns eingesetzte Extraktionsverfahren mit Wasser oder essbarem Trinkalkohol zur Verfügung und lassen unsere Produkte auf mögliche Rückstände kontrollieren, welche wir ebenfalls angeben.

Ultrareine pflanzliche HPMC-Kapseln
Da die handelsüblichen HPMC-Kapselhüllen aus unserer Sicht bedenkliche Hilfs-/Zusatzstoffe in Form von Carrageen, PEG und bedenklichen Poliermitteln besitzen, verwenden wir eine spezielle HPMC-Premium-Kapsel, die zwar wesentlich teurer ist, aber ohne diese Stoffe auskommt.

Um für uns die Frage nach einem gesundheitlich unbedenklichen Kapselmaterial zu klären, gaben wir Anfang des Jahres 2020 eine zellbiologische Untersuchung in Auftrag. Die Ergebnisse der Zellstudie bestätigten uns die lange vorher getroffene Entscheidung für unsere Premium-HPMC-Kapselhüllen, die frei von PEG, Carrageen und anderen Zusatzstoffen sind sowie keine Nanopartikel enthalten. Es zeigte sich im Gegensatz zu unseren Kapseln, dass die handelsüblichen Kapseln entzündungsfördernd wirken. Die Ergebnisse der Studie sind auf www.sunday.de im Bereich „Wissen“ veröffentlicht.

Leider sind unsere Zusatzstoff-freien Kapseln viel teurer in der Herstellung und erlauben zudem nur eine weniger schnelle Befüllung, wodurch wir eine langsamere Produktion und höhere Produktionskosten in Kauf nehmen müssen. Das ist uns für die Sicherheit und Reinheit unserer Produkte aber wert.

Keine versteckten, qualitätsmindernden Verarbeitungsschritte
Wir arbeiten vorzugsweise mit Herstellern zusammen, die ihre Produkte möglichst schonend verarbeiten und möglichst in ihrer natürlichen Zusammensetzung belassen. So würden wir beispielsweise kein Kokoswasser, Noni- oder Aroniasaft anbieten, wenn diese aus Konzentraten gewonnen oder unter einer anderen Veränderung ihrer natürlichen Zusammensetzung gefertigt wurden. Bei Früchten, Beeren und anderen Superfoods bevorzugen wir gefriergetrocknete oder naturgetrocknete Qualitäten. Bei Olivenöl achten wir auf extrem niedrige Säuregrade und Peroxid-Werte und kaufen nur die weltbesten, prämierten Produkte ein. Für unsere veganen Omega-3-Öle arbeiten wir unter Sauerstoffabschluß bei der Abfüllung und kontrollieren im Labor den Totox-Wert. Für unseren Roh-Kakao und viele andere Lebensmittel setzen wir auf kleine, spezialisierte Farmen aus renommierten Terroirs, deren schonende Produktverarbeitung und hohe Qualität sich sofort am Geschmack erkennen lassen. Für jede Produktkategorie achten wir darauf, die für die Premiumqualität wesentlichen Faktoren einzuhalten und transparent zu kommunizieren.

Vollständige Angaben bei zusammengesetzten Zutaten und Bio-Zutaten
Wir weisen auf allen unseren Produkten ausnahmslos alle Bestandteile aus, auch diejenigen, bei denen es keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht gibt. Hierzu gehört ausdrücklich auch die detaillierte Kennzeichnung aller Bestandteile aus den sogenannten zusammengesetzten Zutaten. Da wir jedoch bereits bei der Rohstoffauswahl darauf achten, dass keine versteckten Zusätze oder Trägerstoffe enthalten sind, müssen wir diese auch nur in wenigen Fällen angeben. Zudem weisen wir auch explizit darauf hin, falls in einem Produkt nicht-biologische Bestandteile enthalten sind. Dies kann z. B. erforderlich sein, weil manche Nährstoffe nicht bio-zertifizierbar sind, oder weil ein Farmer zwar nach Bio-Richtlinien anbaut, aber wegen fehlender Größe oder zu hoher Kosten eine Zertifizierung scheut.

Deklaration der Herstellungsart und Ursprung der Rohstoffe
Grundsätzlich geben wir für ein volles Bild über Qualität und Herkunft bei allen Produkten sämtliche, relevante Detailangaben. So liefern wir bei all unseren Tees alle wichtigen Angaben, insbesondere zum lokalen Terroir, Cultivar, Erntezeitpunkt, Blattgüte, Höhenangabe, Dämpfungsart und -dauer, Verarbeitungsart sowie Labortests. Die Angabe von Informationen ist lediglich durch den Schutz Wettbewerbs-sensibler Daten eingeschränkt, wie manchmal der Name der Teefarm oder des Herstellers.  Alle Tees stammen direkt von der Teefarm und wir vertrauen ganz besonders auf die jahrzehntelange Erfahrung unserer exklusiven Teefarmer. Ihr besonderes und traditionelles Wissen über die Pflege der Teepflanzen, die Ernte, schonendste Verarbeitung und Reifung der Teeblätter verleiht den von uns angebotenen Tees ihre besonders herausragende und einzigartige Qualität. Uns ist es auch wichtig, den Geschmackseindruck des Tees durch unsere hoch qualifizierten und leidenschaftlichen Tee-Sommeliers beschreiben zu lassen, sodass Sie sich als Kunde für einen Tee nach ihrem Geschmack entscheiden können. Genauso geben wir diese Informationen bei allen unseren seltenen Teesorten, Teemischungen und Kräutertees an. Hier achten wir besonders darauf, nur hohe Qualitäten aus den traditionellsten und besten Regionen zu verwenden. Alle Kräuter werden auf schonendste Weise getrocknet, sodass alle wichtigen Inhaltsstoffe und Wirkstoffe erhalten bleiben.

Ebenso liefern wir zu all unseren Nahrungsergänzungsmitteln, Vitalstoffen und Superfoods sämtliche wichtigen Daten, insbesondere über Quelle, Herstellverfahren, Zusatzstoffe und Wirkstoff-Formen.

Des Weiteren setzen wir in unserem Sortiment ausnahmslos auf vegetarische bzw. mit wenigen Ausnahmen auf vegane Produkte. Als Ausnahmen sind insbesondere zu nennen: Vitamin D aus Lanolin von Schafwolle gewonnen (neben einem veganen Vitamin D aus Algen), Bienen-Propolis (ein von Bienen hergestelltes Harz, als natürliches Antibiotikum und Antimykotikum zum Schutz des Bienenstocks), Sango Koralle (nachhaltig gewonnen, von fossilen Korallen-Ablagerungen in größerer Wassertiefe der Okinawa-Inseln), Lysozym hergestellt aus deutschen Eiern und Kollagen gewonnen aus Eierschalen.

Wo immer es möglich ist, werden unsere Nährstoffe aus natürlichen, pflanzlichen Quellen gewonnen. Wenn dies nicht möglich ist, kommen bio-identische Rohstoffe zum Einsatz, die durch die organische Synthese aus Pflanzen oder bakterielle Fermentation erzeugt werden. Wir weisen bei jedem Produkt immer den Ursprung der Rohstoffe sowie – sofern dies vonseiten des Herstellers erlaubt ist – das Herstellungsverfahren aus. Dabei kommen unbedenkliche Verfahren und möglichst nur gereinigtes Wasser oder essbarer Alkohol als Lösungsmittel zum Einsatz (siehe Kapitel 11.3).

Die Verwendung gentechnisch veränderten Pflanzenmaterials lehnen wir vollständig ab und prüfen z. B. bei der Verwendung von Mais für Fermentationsprozesse auf Verunreinigungen mit GVO-Mais. Auch bei Mikronährstoffen, die vielfach mithilfe gentechnisch veränderter Organismen produziert werden, versuchen wir, Alternativen zu finden (siehe Kapitel 12).

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele am Markt befindliche Aminosäuren aus Federn und Haaren hergestellt werden, möchten wir hervorheben, dass unsere sämtlichen Aminosäuren nicht aus tierischer Quelle stammen. Wenn möglich, werden sie durch Fermentation pflanzlicher Rohstoffe hergestellt, einige wenige sind nicht aus pflanzlicher Quelle verfügbar und werden daher synthetisch hergestellt und auch so ausgewiesen.

Wir möchten, dass sich unsere Kunden über den Ursprung der Rohstoffe und die genutzten Herstellungsverfahren unserer Produkte informieren können. Darüber hinaus würden wir keine Rohstoffe verwenden, deren Ursprung und Qualität unseren Ansprüchen nicht genügt oder zu deren Herstellung fragwürdige Verfahren eingesetzt werden.

Wirkstoff-Formen mit bester Bioverfügbarkeit und Qualität
Wir möchten in unseren Produkten unseren Kunden nur die Wirkstoffe und Kombinationen anbieten, die aus wissenschaftlicher und ganzheitlich gesundheitlicher Sicht die beste bzw. eine speziell erwünschte Bioverfügbarkeit und Wirkung aufweisen. Auf unseren Produkten geben wir deshalb immer die genaue Wirkstoffbezeichnung an, damit jeder Kunde die Möglichkeit hat, sich selbst über die Qualität des Wirkstoffes zu informieren.

Wir stellen zu all unseren Produkten die Informationen zur Verfügung, die zur Beurteilung der Qualität, der Bioverfügbarkeit und des gesundheitlichen Nutzens relevant sind. Hierbei geben wir sehr häufig auch Informationen an, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Zudem achten wir darauf, nur Wirkstoffe in der Form mit der besten bzw. einer gezielten Bioverfügbarkeit und Wirkung und aus qualitativ hochwertigem Ursprung zu verwenden. Hierfür ist oft eine aufwendige Recherche zu den unterschiedlichen Wirkstoff-Formen, nötigen Cofaktoren oder Wirkstoff-Komplexen nötig – ebenso wie die Suche nach unseren Ansprüchen genügenden Rohstoffen häufig sehr aufwendig verläuft.

Mit all diesen Angaben machen wir es zudem möglich, dass auch Produkte innerhalb einer Kategorie unseres Sortiments miteinander sowie mit anderen Anbietern leichter verglichen werden können. Wir sind der Meinung, dass die Qualität eines Produktes nur wirklich beurteilt werden kann, wenn die genaue Wirkstoffbezeichnung, Herstellungsart und Ursprünge der Rohstoffe zur Verfügung stehen.

Eindeutige Angaben zur enthaltenen Dosis
Die Angaben auf der Vorderseite der Etiketten zum Wirkstoffgehalt unserer Präparate beziehen sich auf eine Dosierungseinheit (eine Kapsel, ein Tropfen oder eine Tablette). Dadurch sind unsere Produkte miteinander vergleichbar und die Dosierangaben transparent. Auf der Rückseite werden dann die Mengen der Wirkstoffe zur empfohlenen Verzehrmenge angegeben (gesetzliche Pflichtangabe). Zu unserem Verständnis der Etiketten-Reinheit gehört es, keine irreführenden Angaben über die enthaltene Dosis zu machen und die enthaltenen Wirkstoffe genau zu kennzeichnen.

Zusätzlich (und gesetzlich nicht verpflichtend) lassen wir uns bei Einführung neuer Nahrungsergänzungsmittel von einem zertifizierten, unabhängigen Gutachter eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Auf diese Weise erfolgt eine unabhängige Prüfung unserer Etiketten und der Kennzeichnung in Hinblick auf Inhalt, die Begrifflichkeiten, Bilder und Symbole sowie die Aufmachung und Beschreibung.

Zertifizierung und freiwillige Labortests
Unsere Nahrungsergänzungsmittel werden nach den höchsten Reinheits- und Qualitätsstandards (ISO 22000:2018, GMP) ausschließlich in der EU verkapselt, tablettiert und abgefüllt. Damit werden in der Produktion die höchsten Anforderungen eines verantwortungsbewussten Unternehmens zur Lebensmittelsicherheit inklusive der guten Herstellungspraxis (GMP konforme Herstellung bezogen auf Lebensmittel) und Beachtung aller Maßnahmen zur Gewährleistung der Produktsicherheit (HACCP) erfüllt.

Unsere Rohstoffe beziehen wir im Gegensatz zu den meisten Anbietern am Markt nicht über Lohnhersteller, sondern direkt von den jeweils besten, zertifizierten Herstellern auf der ganzen Welt. Je nach Rohstoff suchen wir hierfür zum Teil monatelang den passenden Hersteller, mit der höchsten unseren Ansprüchen genügenden Qualität und Reinheit. Vorzugsweise greifen wir auf Rohstoffe aus biologischem Anbau zurück.

Unsere hochwertigen, bioaktiven Premium-Wirkstoffe sowie die abgefüllten, verpackten Endprodukte lassen wir regelmäßig und systematisch auf Reinheit und Nährstoffgehalt in unabhängigen Laboren überprüfen und wahren so unsere gleichbleibend hohe Qualität (siehe Kapitel 27).

Deklaration: Das Wichtigste zusammengefasst
  • Ausnahmen von der Deklarierungspflicht bestehen bei:
    − Zusammengesetzten Zutaten und Bio-Produkten.
    − Nicht deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen in Einzelzutaten.
    − Nicht deklarierungspflichtigen Hilfs- und Trägerstoffen.
    − Nicht anzugebenden Rückständen aus der Produktion.
    − Vorübergehender Entfernung und dem späteren Hinzufügen von Bestandteilen.
  • Ebenfalls müssen keine Angaben gemacht werden zur:
    − Herstellungsart und Ursprung der Rohstoffe.
    − Zur Qualität bestimmter Wirkstoff-Formen.
    − Zur Sorte, Ursprung, Anbau, Weiterverarbeitung von Tees, Superfoods und Naturprodukten.
  • Bezüglich der enthaltenen Dosis kommt es oft zu irreführenden Angaben, indem die Kennzeichnung der pro Kapsel, Tablette oder Tropfen enthaltenen Dosis fehlt.
  • Echte Volldeklaration heißt für uns, dass grundsätzlich alle Zutaten, Inhaltsstoffe, Zusätze, Hilfs-, Betriebs- und Trägerstoffe aufgeführt werden und alle Wirkstoff-Formen genannt werden, auch wenn dies rechtlich nicht erforderlich ist. Die Herstellungsverfahren und der Ursprung der Rohstoffe sollte ebenfalls offengelegt werden.
  • Im Sinne unseres hohen Anspruchs an die Reinheit unserer Produkte steht die Vermeidung aller unnötigen oder bedenklichen Stoffe in Anbau, Herstellung und Weiterverarbeitung an erster Stelle. Zudem setzten wir immer möglichst hochwertige Qualitäten ein – auch wenn dies wie bei einzelnen Bio-Zutaten nicht deklariert werden darf. Da unnötige oder bedenkliche Stoffe schlichtweg von vornherein vermieden werden, müssen wir selten nicht-deklarierungspflichtige Bestandteile auf unseren Etiketten angeben. Wenn aus technologischen Gründen der Einsatz von Zusatz- oder Trägerstoffen unvermeidbar ist, verwenden wir möglichst natürliche und hochwertige Stoffe und weisen diese aus.
Loading...