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2.1 Höchstgrenzen für Schwermetalle

Die Höchstgrenze eines bestimmten toxischen Stoffes wird häufig anhand seines relativen mengenmäßigen Vorkommens in einem Rohstoff festgelegt – zum Beispiel in der Form Gramm pro Kilogramm (g/kg). Darüber hinaus wird meist eine zusätzliche Höchstgrenze für die Gesamtaufnahme des Stoffes in einem definierten Zeitraum angegeben. Im Unterschied zum ersten Wert wird hier die Menge berücksichtigt, die über einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) tatsächlich zugefügt wird. Was ebenfalls mit diesen Grenzwerten Berücksichtigung finden sollte, sind die verschiedenen Quellen, die in ihrer Summe zur Gesamtbelastung mit einem bestimmten Schwermetall führen. Dies ist jedoch in der Praxis kaum umsetzbar, und so werden Werte meistens nur für Einzelstoffe herangezogen. Auch die Tatsache, dass wir stets einer komplexen Mischung verschiedenster toxischer Stoffe (siehe Kapitel 1) ausgesetzt sind, die miteinander in Wechselwirkung treten und deren toxische Wirkungen sich möglicherweise gegenseitig verstärken, findet bei der Festlegung von Höchstgrenzen keinerlei Berücksichtigung. (56)

In Deutschland sind die Höchstgrenzen für Nahrungsergänzungsmittel in den Bestimmungen für Lebensmittel verankert, während in den USA die Grenzwerte für Arzneimittel herangezogen werden. Diese sind aber nicht zwangsläufig niedriger angesetzt, wie man meinen könnte. Im Vergleich zu den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegten Höchstgrenzen für pflanzliche Arzneistoffe (57) sind die europäischen Grenzwerte für Lebensmittel bezogen auf Blei und Quecksilber sogar geringer, für Cadmium allerdings höher. Insgesamt werden von Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln sehr viel kleinere Mengen zugeführt als es bei Lebensmitteln der Fall ist. Der Schwermetallgehalt in einer kleinen Menge von Nahrungsergänzungsmitteln oder Medikamenten trägt also in geringerem Maße zur Gesamtbelastung bei als beispielsweise der Verzehr größerer Mengen Schwermetall-belasteter Lebensmittel wie z. B. Thunfisch, Algen, Pilzen, Gemüse oder Reis.

In Europa wurden von der Europäischen Kommission Höchstgehalte für Blei, Cadmium und Quecksilber für Lebensmittel in der Verordnung Nr. 1881/2006 festgelegt. (56) Dass die Bestimmung der Höchstgrenzen sich nicht nur am Wohlbefinden des Menschen orientiert, sondern auch vom rein technisch Machbaren abhängt, zeigt die Anpassung der Verordnung im Jahre 2008 (Verordnung (EG) Nr. 629/2008). (58) Hier wurden die Höchstgrenzen für einige Nahrungsmittel hochgesetzt, da sich gezeigt hatte, dass es nicht möglich ist “durch gute Landwirtschafts- und Fischereipraxis”, die Blei-, Cadmium- und Quecksilbergehalte bei bestimmten Wassertieren und Pilzen so niedrig zu halten, wie im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 gefordert.

Dieser Ansatz wird als ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable) bezeichnet: Die Grenzwerte werden immer so niedrig angesetzt, wie es vor dem Hintergrund steigender Umweltbelastungen noch ohne erheblichen Aufwand praktisch umsetzbar ist, da sonst große Teile der Lebensmittel nicht mehr verkehrsfähig wären. Als Folge werden die Grenzwerte kontinuierlich nach oben korrigiert, ungeachtet der tatsächlichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen.

Ein ähnliches Beispiel liefert die Grenzwerterhöhung für Nahrungsergänzungsmittel aus Seetang. Da sich Cadmium in Seetang stark anreichert, wurde hier die Höchstgrenze um das Dreifache erhöht. Zwar wird immer noch angenommen, dass auch mit den neuen, höheren Grenzwerten keine drastischen Gesundheitsschäden zu befürchten sind – trotzdem ist es inhaltlich fragwürdig, wenn Grenzwerte sich nicht an der toxischen Wirkung, sondern am Grad der Umweltverschmutzung orientieren und dementsprechend nach oben angepasst werden.

Des Weiteren wurden von der WHO und der FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) wie oben beschrieben nicht nur Grenzwerte in Bezug auf den Schwermetallgehalt einzelner Lebensmittel oder Arzneimittel festgelegt, sondern auch Grenzwerte für die maximale Aufnahme bestimmter toxischer Elemente innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Woche oder Monat). (104–108)(59) Interessanterweise werden seit 2011 für Blei und Arsen diese Höchstwerte nicht mehr angegeben, da es nach Ansicht der Gesundheitsorganisationen “keinen Wert gibt, der als gesundheitsschützend angesehen werden kann”.

Eine Zusammenfassung der genannten Grenzwerte findet sich in der unten angeführten Tabelle. Da wir im folgenden Kapitel auf Studien aus den USA zurückgreifen, sind auch die in den USA geltenden Höchstwerte für Arzneimittel angegeben und der Vollständigkeit halber ebenfalls die in Europa geltenden Werte für Arzneimittel.

Tabelle: Höchstgrenzen für oral zugeführte, toxische Metalle in Lebensmitteln, bzw. Nahrungsergänzungen in Europa sowie Arzneimitteln, Stand: Februar 2020

 

Blei

Cadmium

Quecksilber

Arsen

EU Kommission:

Höchstgrenzen für Lebensmittel/NEM

3 mg/kg

1 mg/kg

(Seetang: 3.0 mg/kg)

0,1 mg/kg

keine Angaben

WHO:

Höchstgrenzen für pflanzliche Arzneistoffe

10 ppm

0,3 ppm

1 ppm

10 ppm

WHO/FAO:

Höchstgrenzen für die maximale Aufnahme toxischer Stoffe

Angabe 2011 zurückgezogen; zuvor: 25 μg/kg Körpergewicht pro Woche

25 μg/kg Körpergewicht pro Monat (2013)

4 µg/kg Körpergewicht pro Woche (2011)

Methylquecksilber: 1,6 µg/kg Körpergewicht pro Woche)

Angabe 2011 zurückgezogen; zuvor: 15 µg/kg Körpergewicht pro Woche

EU Richtlinie für Arznei- mittel (ICH Q3D):

Höchstgrenzen

0,5 µg/g

0,5 µg/g

3 µg/g

1,5 µg/g

EU Richtlinie für Arzneimittel (ICH Q3D):

maximale orale Tagesmenge

5 µg pro Tag

5 µg pro Tag

30 µg pro Tag

15 µg pro Tag

Arzneibuch der USA (USP): Höchstgrenzen

0,5 µg/g

0,5 µg/g

3 µg/g

1,5 µg/g

Arzneibuch der USA (USP):

maximale orale Tagesmenge

10 µg pro Tag

5 µg pro Tag

15 µg pro Tag

15 µg pro Tag

Einheiten: 1 ppm 1 mg/kg = 1 µg/g

Abkürzungen: NEM = Nahrungsergänzungsmittel, USP (United States Pharmacopeia) = Arzneibuch der USA, FAO = Food and Agriculture Organization of the United Nations

Quellen: (56,57,59–61)

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