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2.3 Mehrfachbelastungen mit Schwermetallen

Eine große Anzahl der in Studien getesteten Produkte enthält nachweisbare Mengen verschiedener toxischer Metalle/Schwermetallbelastungen. Diese Tatsache wird aber paradoxerweise kaum beachtet, denn der wichtigste Endpunkt fast aller Studien ist die Einhaltung der Höchstgrenzen von Einzelstoffen. Dementsprechend werden Schwermetallgehalte unterhalb dieser Grenzen als nicht gesundheitsschädlich interpretiert. Ob mit diesem Vorgehen tatsächlich Unbedenklichkeit bescheinigt werden kann, wagen wir zu bezweifeln, denn die Festlegung von Grenzwerten ist äußerst schwierig: viele Faktoren und vor allem Hochrechnungen, Vermutungen und Überlegungen zur Machbarkeit (gemessen an der vorhandenen Umweltbelastung) spielen hierbei eine Rolle. Die Unterschreitung von Schwermetall-Höchstgrenzen stellt nach unserem Verständnis also weniger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dar, sondern bescheinigt, dass in Bezug auf einen einzelnen Stoff aus einer einzigen Quelle keine größeren Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Die tatsächliche Belastung aus der Summe verschiedener Aufnahmequellen, denen wir heute leider ausgesetzt sind, ist jedoch unbekannt und auch die sich gegenseitig verstärkenden Effekte parallel auftretender, multipler Belastungen werden in den entsprechenden Studien nicht berücksichtigt. Die tatsächlichen Effekte einer chronischen, möglicherweise im Einzelnen niedrigen, aber durchaus multiplen Belastung sind schlichtweg über diese Vorgehensweise nicht feststellbar.

Ein weiteres Problem der Studien zu diesem Thema ist die erschwerte Vergleichbarkeit der Ergebnisse. Die Rohdaten über die gemessenen Schwermetallgehalte sind meist nicht verfügbar, sondern liegen bereits in adaptierter Form umgerechnet auf länderspezifische Höchstgrenzen vor. Der Leser erhält mehrheitlich nur die Information, ob und wie viele Produkte kritische Schwermetallkonzentrationen oberhalb von Grenzwerten enthalten – wobei diese Grenzen eben von Studie zu Studie unterschiedlich und zudem in verschiedenen Einheiten angegeben sind. So sind zum Teil die tatsächlich im Produkt gemessenen Schwermetallkonzentrationen angegeben, in anderen Fällen wird aber die Verzehrmenge berücksichtigt und die Schwermetallgehalte auf eine Dosiereinheit, eine Tages- oder Wochendosis umgerechnet. In diesem Fall sind die verwendeten Einheiten so zahlreich, dass die Studien untereinander kaum verglichen werden können.

Aus diesen Gründen betrachten wir hier also zunächst einige größere Studien aus den letzten 20 Jahren und versuchen dann – trotz aller Widrigkeiten – Gemeinsamkeiten herauszustellen.

In einer Studie von Dolan et al. aus den USA wurden 95 Produkte mit überwiegend pflanzlichen Inhaltsstoffen untersucht. (60) Diese Studie kam 2003 zu dem Ergebnis, dass nur wenige Produkte die erlaubten Höchstgrenzen überschreiten. So lagen die Konzentrationen für Arsen und Cadmium unterhalb der Grenzwerte der maximal erlaubten täglichen Aufnahme. Für Blei wurden “nur“ 11 von 95 Produkten identifiziert, die mit 6,9 bis 486 µg pro Tag die erlaubten Höchstgrenzen für Kinder und Frauen im gebärfähigen Alter überschritten – respektive 6 und 25 µg pro Tag. Die Bleikonzentration im Produkt selber wurde zwischen 20 und 5150 µg/kg und in einem Fall mit 48.600 µg/kg angegeben – gemessen am heutigen europäischen Grenzwert für Lebensmittel (entsprechend 3000 µg/kg) erscheinen diese Werte sehr hoch.

Ähnlich verhält es sich beim Quecksilber. Die wöchentliche Aufnahmemenge eines Produktes lag mit 13,6 µg/kg Körpergewicht oberhalb des Grenzwerts. Die Konzentrationen in den Produkten lagen bei 80 bis 16.800 µg/kg. Zum Vergleich: Der heutige Grenzwert der EU beläuft sich auf 100 µg/kg. Die Autoren der Studie sahen vor allem die Bleigehalte für bestimmte Bevölkerungs-Subgruppen kritisch.

Schwermetallbelastungen wurden auch in einer 2016 in Kroatien durchgeführten Studie mit 93 Nahrungsergänzungsmitteln aus 7 verschiedenen Ländern nachgewiesen. Immerhin wurde Blei in 19 Produkten nachgewiesen (2,28 bis 35,43 µg/l), Cadmium in 35 Produkten (0,21 bis 3,75 µg/l) und Arsen in einem Produkt (5,53 µg/l). Gemessen an den herangezogenen Tageshöchstgrenzen laut US-Arzneimittelbuch (USP) lagen jedoch alle Produkte innerhalb dieser Norm. (61)

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