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26.1.2 Methylbromid

Methylbromid wurde früher als Begasungsmittel im Pflanzen-, Vorrats- und Gebäudeschutz eingesetzt und war aufgrund seiner schnellen und effektiven Wirkung weit verbreitet.

Methylbromid ist als solches nur für eine geringe Zeitspanne von 10 bis 30 Tagen im Boden nachweisbar, ist aber im Sinne des Arbeitsschutzes relevant. Methylbromid ist akut toxisch und kann bei Kontakt mit den Augen zu Tränenreiz, Bindehautreizung, Netzhautblutungen bis hin zur vorübergehenden Erblindung führen. Bei Inhalation kann es zu starken Irritationen bis hin zu toxischen Lungenödemen kommen. Bei Aufnahme über den Darm können neurotoxische Effekte sowie Nieren-, Leber- und Blutgerinnungsstörungen entstehen (789).

Darüber hinaus kann das Abbauprodukt Bromid als Altlast für viele Jahre im Boden vorhanden sein, wobei es jedoch auch natürlichen Ursprungs sein kann, was vor allem meeresnahe Böden betrifft. In der Rückstandhöchstgehaltverordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde je nach Produktgruppe ein Höchstgehalt von 0,01 bis 400 mg pro Kilogramm definiert. (790)

Jedoch führte seine schädigende Wirkung auf die Ozonschicht dazu, dass eine Begasung mit Methylbromid in Deutschland seit 01.09.2006 untersagt ist und seit 2010 die Produktion, das Inverkehrbringen sowie die Verwendung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 verboten ist. (791)

Außerhalb der EU fand es aufgrund seiner guten Wirksamkeit dennoch weiterhin Anwendung, z. B. bei der Reisproduktion sowie als Nacherntebehandlungsmittel, sodass bei importierten Produkten durch diese Anwendungen Bromidrückstände auftreten konnten. Verhältnismäßig hohe Bromidgehalte wurden mit 48,5 mg pro Kilogramm auch in thailändischem Koriander sowie mit 45,5 mg pro Kilogramm in Basilikum gemessen. (767)

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz hat 2012 957 Proben verschiedener Lebensmittelgruppen auf Bromidrückstände untersucht. Nur bei 0,3 % der Proben zeigte sich eine über diese Werte hinausgehende Belastung (766). Da im Jahre 2015 die laut Montreal-Protokoll vereinbarte Auslaufzeit für Methylbromid erreicht wurde, wird der Einsatz und somit auch der Nachweis von Methylbromid immer unwahrscheinlicher (792).

Für eine Übersicht zu Bestrahlung und Begasung während Transport und Lagerung von Nahrungs(ergänzungs)mitteln siehe Kapitel 26.

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