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21.1.2 Maltodextrin

Ein weiterer Grund für die Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen ist die Dosierbarkeit. Für Superfoods und Pflanzenextrakte wird sehr häufig Maltodextrin verwendet, ohne dass es zwingend auf dem Etikett angegeben wird. Die Verwendung eines Trägermaterials kann unumgänglich sein, wenn die Wirksubstanz selbst in so geringen Mengen vorliegt, dass eine Weiterverarbeitung oder gar Dosierung in der ursprünglichen Form nicht möglich wäre. Auch hier kommen meist keine natürlichen und wertvollen Stoffe zum Einsatz, sondern oft mikrokristalline Cellulose – in der Regel mit Nanopartikeln –, Maltodextrin oder andere unnötige und bedenkliche Mittel (siehe Kapitel 22.2.3 und 21.1.2 bezüglich mikrokristalliner Cellulose und Maltodextrin).

Fettlösliche Substanzen wie die Vitamine D, E, K oder A werden gerne in Ölen gelöst und anschließend entweder direkt in dosierbarer, flüssiger Form in einer Tropfflasche, mit Pipette oder als Gelkapsel angeboten. Hier ist nicht nur die Verwendung minderwertiger, nicht selten schadstoffbelasteter Öle und die Anwendung von Emulgatoren (Kapitel 19) ein Problem, sondern auch die geringe Haltbarkeit der Wirkstoffe sowie des Öls selbst. Um die Oxidation, nämlich das ranzig Werden des Produkts zu verhindern, werden dann wiederum günstige Zusatzstoffe wie synthetisches Vitamin E hinzugefügt. Auch hierbei greift die gesetzliche Regelung zur Deklaration von Zusatzstoffen, die nur in der Zutat selbst eine technologische Funktion ausüben, nicht aber im Endprodukt. Die konservierende und so vor Oxidation schützende Wirkung des zugefügten Vitamins beschränkt sich auf die Zutat (den in Öl gelösten Vitamin-Rohstoff) selbst. Wird dieser Rohstoff nun weiterverarbeitet und in einem Endprodukt als Mischung mit weiteren Zutaten verwendet, übt das Vitamin für das Gesamtprodukt keine technologische Wirkung mehr aus und somit entfällt die Deklarationspflicht des Zusatzstoffes auf dem Etikett. Inwieweit die Zugabe von synthetischem Vitamin E problematisch sein kann, wird in Kapitel 15.1.2 ausführlich erläutert.

Für Superfoods und Pflanzenextrakte wird sehr häufig Maltodextrin verwendet. Maltodextrin ist eine modifizierte Stärke, die nicht süß und fast geschmacksneutral ist. Sie wird enzymatisch aus Stärke hergestellt und gilt daher als Zutat und nicht als Zusatzstoff wie andere modifizierte Stärken, die chemisch hergestellt werden. (554) Maltodextrin wird gerne von Bodybuildern und untergewichtigen Menschen als “Weight Gainer” eingesetzt, um Körpergewicht zuzulegen. Sportler nehmen es gerne als schnellen, wasserlöslichen Kohlenhydratlieferant, der den Insulinspiegel nicht so stark anhebt wie andere Zucker.

Gesundheitsbewusste Menschen und Menschen mit Gewichts- oder Insulin-Problemen sollten jedoch bewusst entscheiden können, ob und wie viel Maltodextrin sie zu sich nehmen. Es kann aus verschiedenen Quellen – meist Weizen oder (gentechnisch verändertem) Mais, selten aus Reis – und in verschiedenen Dextrose-Äquivalenten hergestellt werden. Wie stark bzw. wie schnell Maltodextrin den Blutzuckerspiegel ansteigen lässt, ist davon abhängig, welche Form verwendet wird. Diabetiker sollten darauf grundsätzlich verzichten; allen voran auf das sogenannte Maltodextrin 20. Ab bestimmten Mengen kann es zudem Nebenwirkungen wie Blähungen, Magen-Darm-Beschwerden, Unverträglichkeit und Übelkeit hervorrufen.

Ob das enthaltene Maltodextrin auf dem Etikett deklariert werden muss, hängt von folgenden Faktoren ab: Wird Maltodextrin während der Verarbeitung des Superfood-Pulvers eingesetzt, um beispielsweise die Sprühtrocknung zu erleichtern, oder die Maschinengängigkeit zu verbessern, so zählt dieses nur als Verarbeitungshilfsstoff und muss gemäß der gesetzlichen Regelungen nicht auf dem Etikett des Endproduktes angegeben werden – obwohl es im Produkt enthalten ist. Anders verhält es sich bei Zusatzstoffen, die dem Rohstoff direkt zugefügt werden, um dort eine technologische Funktion auszuüben. Würde Maltodextrin in diesem Fall dazu eingesetzt, um als Trägerstoff mit technologischer Funktion zu fungieren – also das Pulver in seiner Dosierbarkeit oder Löslichkeit zu verbessern – so müsste es im Zutatenverzeichnis gemäß LMIV mit Klassenname und Bezeichnung bzw. E-Nummer angegeben werden.

Für eine Übersicht der speziell in Nahrungsergänzungen eingesetzten Hilfsstoffe siehe Kapitel 21.

Trägerstoffe, Fließmittel, Trennmittel: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Da man davon ausgeht, dass technische Hilfsstoffe keine Rückstände im Endprodukt hinterlassen und/oder keine Wirkung entfalten, müssen diese Stoffe weder zugelassen noch deklariert werden. Die gesundheitlichen Risiken gängiger Hilfsstoffe sind jedoch häufig nur unzureichend untersucht.
  • Der Einsatz von Hilfsstoffen kann aufgrund der technischen Möglichkeiten unumgänglich sein. Bestimmte gängige Hilfsstoffe reduzieren zudem die Herstellungskosten.
  • Magnesiumstearat ist ein sehr gängiges Trenn- und Fließmittel für die Verkapselung und Tablettierung. Die genaue Zusammensetzung der Fettsäurebestandteile ist jedoch sehr variabel und etwaige gesundheitliche Risiken für beispielsweise die Herzgesundheit und das Darmmikrobiom sind nicht abschließend geklärt. Zudem steht Magnesiumstearat im Verdacht, die Bioverfügbarkeit enthaltener Wirkbestandteile zu verringern. Verunreinigungen mit Pestiziden, Schwermetallen und toxische Produktionsrückstände können enthalten sein.
  • Stärkealuminiumoctenylsuccinat ist ein gängiges Trennmittel und wird häufig zur Stabilisierung von Vitaminpräparaten verwendet. Das enthaltene Aluminium steht im Verdacht, unter anderem an der Entstehung von Alzheimer beteiligt zu sein.
  • Maltodextrin ist ein viel genutzter Trägerstoff, der maßgeblich für Superfoods eingesetzt wird, kann jedoch zu Nebenwirkungen wie Blähungen, Magen-Darm-Beschwerden, Unverträglichkeit und Übelkeit führen.
  • Für die Portionierung flüssiger Produkte – z. B. Öle und fettlösliche Vitamine in Softgels – können ebenfalls Hilfsstoffe wie Palmöle oder Emulgatoren eingesetzt werden.

 

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